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P-Club Braunschweig      

§ Rechtshinweis

Satzung der PORSCHE WEEKEND Interessengemeinschaft


§1 Allgemeines

Bei der PORSCHE WEEKEND Interessengemeinschaft handelt es sich nicht um einen Club, sondern um eine Gemeinschaft Gleichgesinnter und wird im folgenden IG genannt.

Ob und wie sich in Zukunft die Form der Gemeinschaft verändern soll, ist bei einer Vollversammlung der IG zu beschließen.

Mitglied kann nur werden, wer ein Fahrzeug der Firma PORSCHE besitzt. Automatisches Mitglied wird der Lebenspartner, die Freundin / der Freund oder der Ehepartner des Besitzers eines PORSCHE. Bei gemeinschaftlichen Ausfahrten werden nur Fahrzeuge der Firma PORSCHE geduldet.

Gründungsmitglieder sind A. Radewagen, M. Sermond, A. und R. Busche, A. und P. Koczwara, H. Lehnert, C.Molt, T. Wede, M. Füller.
 
§2 Vorstand

Die IG wird von zwei Mitgliedern geführt, dem Vorsitzenden (Präsidenten), dem 2. Vorsitzenden / Kassenwart (Schriftführer) Die Vorsitzenden werden alle 4 Jahre von den IG Mitgliedern gewählt.

Der Vorstand kann mit 2/3 Mehrheit, ansonsten gemäß §3, abgewählt werden.

§3 Beschlussfähigkeit

Die Beschlussfähigkeit ist dadurch erreicht, dass 60% der Mitglieder der IG versammelt sind.

Ein Beschluss der IG wird durch offene Abstimmung gefasst und ist angenommen, wenn mindestens 51% der Anwesenden zustimmt. Abgelehnt wird der Beschluss jedoch, wenn 100% der anwesenden Frauen oder der anwesenden Männer als Gruppe dagegenstemmen.

§4 Aufnahme neuer Mitglieder

Potentielle neue Mitglieder werden der Gemeinschaft vorgestellt und nehmen an 3 (D R E I) Ausfahrten zur Probe teil. Die Mitglieder der IG beschließen nach der dritten Probeteilnahme über die Aufnahme in die IG gemäß §3.

Jedes Mitglied erkennt die Satzung der IG mit Abgabe und Unterschrift des Personenerfassungsbogens an.

 

§5 Ausschluss aus der IG

Automatischer Ausschluss erfolgt nach 6 Monaten, wenn sich ein Mitglied in diesem Zeitraum gar nicht an Veranstaltungen (Ausfahrten, Treffen, Feiern etc.) der IG beteiligt. Ausnahmen sind hierbei berufliche bzw. krankheitsbedingte Abwesenheit.

Verkauft ein Mitglied seinen Porsche mit dem Vorsatz kein Fahrzeug der Firma PORSCHE mehr zu kaufen bzw. zu fahren, ist dieses Mitglied automatisch ausgeschlossen.

Bei Verunglimpfung der IG in der Öffentlichkeit erfolgt nach Anhörung der Ausschluss gemäß §3 aus der IG.

Durch Beschluß gemäß §3 können auch Mitglieder gemeinschaftlich aus triftigem Grund ausgeschlossen werden, Voraussetzung ist, daß mindestens drei Mitglieder den Antrag befürworten.

§6 Verhalten bei gemeinschaftlichen Ausfahrten

Die Teilnahme an Ausfahrten und Veranstaltungen findet auf eigene Verantwortung statt.

Bei gemeinschaftlichen Ausfahrten verpflichtet sich jeder teilnehmende Fahrer die StVO einzuhalten. Es handelt sich bei den Ausfahrten um Gemeinschaftsfahrten und um keine Rennveranstaltungen. Schwere Gefährdungen anderer können zu einem Ausschluss gemäß §5 führen. Angemessene Freizeitkleidung wird erwartet.

§7 Verwaltungspauschale

Es wird pro Mitglied gemäß §1 eine Verwaltungspauschale von 5,00 DM / Monat erhoben, die zur Koordinierung der Ausfahrten und Veranstaltungen (Telefongebühren, Porto, Papierkosten etc.) verwendet wird. Die Zahlungsweise ist jährlich, spätesten bei der ersten Tour, das Mitgliedsjahr ist ein Kalenderjahr.

Verwaltet wird die Verwaltungspauschale vom Kassenwart der IG, dem zur Auszahlung Quittungen übergeben werden müssen. Eine Kassenprüfung erfolgt am Ende eines jeden Jahres. Der am Jahresende anstehende Überschuss wird nach gemeinschaftlicher Abstimmung verwendet.

§8 Saisonplanung

Am Anfang eines jeden Jahres wird eine Jahreshauptversammlung der IG abgehalten, in der die Aktivitäten der IG vorgeschlagen und terminiert werden.

Vorschläge über Aktivitäten (Ausfahrten etc.) kann jedes Mitglied einbringen. Die angenommenen Vorschläge sind von den einbringenden Mitgliedern auszuarbeiten.

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